Es gibt einen guten Grund für das Urteil gegen Le Pen, den die Richter auch ausführten: Le Pen zeigte während des Prozesses keinerlei Reue.
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Es gibt einen guten Grund für das Urteil gegen Le Pen, den die Richter auch ausführten: Le Pen zeigte während des Prozesses keinerlei Reue. Sie behauptete bis zuletzt, nichts falsch gemacht zu haben. Sprich: Wiederholungsgefahr. Genau darum die sofortige Wirksamkeit der Sanktion.
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