Joachim Volz, Chefarzt einer Klinik, darf keine Abtreibungen mehr vornehmen, auch nicht bei schweren Fehlbildungen des Kindes – weil es der kirchliche Träger verbietet.
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Joachim Volz, Chefarzt einer Klinik, darf keine Abtreibungen mehr vornehmen, auch nicht bei schweren Fehlbildungen des Kindes – weil es der kirchliche Träger verbietet. Dagegen zieht der Gynäkologe nun vor Gericht. Wenn nötig bis vor das höchste.
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