đ„ đ„ đ„ BIG NEWS fĂŒr die Schweiz aber auch Europa: Die KabelaufklĂ€rung des Nachrichtendiensts ist nicht konform mit der Bundesverfassung und der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention !!!
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BIG NEWS fĂŒr die Schweiz aber auch Europa: Die KabelaufklĂ€rung des Nachrichtendiensts ist nicht konform mit der Bundesverfassung und der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention !!!Das lang erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt vor:
Warum ist es nicht konform?
=> Es ist nicht gewÀhrleistet, dass der Geheimdienst nur erhebliche und richtige Daten bearbeitet.
=> Es gibt keine Vorkehrungen zum Schutz von journalistischen Quellen und anderer besonders schĂŒtzenswerter Kommunikation wie jener zwischen RechtsanwĂ€lt:innen und Mandant:innen.
=> Eine hinreichend effektive Aufsicht ĂŒber die Informationsbeschaffung ist nicht gewĂ€hrleistet.
=> Den Betroffenen steht kein hinreichend wirksames Rechtsmittel fĂŒr eine nachtrĂ€gliche ĂberprĂŒfung zur VerfĂŒgung.
Dieser Sieg der Digitalen Gesellschaft ist ein Sieg fĂŒr Journalist:innen, AnwĂ€lt:innen, Aktivist:innen etc.
Wer jetzt mir entgegenhĂ€lt, dass der Geheimdienst nun seine Arbeit in diesen dunklen, bedrohlichen Zeiten nicht mehr machen kann: Die KabelaufklĂ€rung ist eine höchst ineffiziente, stumpfe "Nadel im Heuhaufen"-Methode. Was an an Datenmengen anhand von sogenannten Selektoren ausgeleitet wird, ist ein Haufen Gibberisch, der in Zimmerwald aussortiert wird, dabei werden haufenweise Metadaten von den Zimmerwald-VBS-Rekruten gesichtet, gelöscht, und nur das relevanteste dann an den Nachrichtendienst ĂŒbermittelt. Denn der Internet-Traffic ist inhaltlich grösstenteils verschlĂŒsselt. Und trotzdem geraten Millionen an privaten Metadaten, DNS-Anfragen (wer hat welche Website aufgerufen) oder auch unverschlĂŒsselte Mails (die Terroristen oder Spionage ohnehin nicht nutzen).
Es gÀbe bessere Methoden, russische und chinesische Spionage aufzudecken oder Jihadisten zu identifizieren (denn diese nutzen ohnehin Tor, und andere KanÀle, die ihre IP-Adressen verschleiern).
Was das heisst. Steht um Urteil: "Die Vorinstanz und der Beigeladene werden im Sinne der ErwĂ€gungen angewiesen, die Funk- und KabelaufklĂ€rung mit Ablauf einer Frist von fĂŒnf Jahren seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils EINZUSTELLEN, sollte innert dieser Frist kein mit der Bundesverfassung und der EMRK konformer Zustand hergestellt worden sein."
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